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Intensivere Drittwirkung
Digitale Diskursräume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Räume werden von Informationsintermediären organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte geht mit wichtigen, grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure. Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers ...

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